AGB Bestellformular

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) – Bestellformular

1. Geltungsbereich und
Unternehmereigenschaft

Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Verkäufe und
sonstigen Leistungen der ASAIN International RSGW GmbH im Zusammenhang mit
diesem Bestellformular.

Das Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Mit Abgabe einer Bestellung
bestätigt der Kunde, den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit
abzuschließen.

Abweichende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der ASAIN
International RSGW GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Individuelle Vereinbarungen im
Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Bestellformular und
Vertragsabschluss

Das ausgefüllte und
übermittelte Bestellformular dient der Ermittlung des konkreten Produkt- und
Mengenbedarfs und stellt noch keine verbindliche Annahme oder
Lieferverpflichtung der ASAIN International RSGW GmbH dar.

Auf Grundlage des
Bestellformulars erstellt die ASAIN International RSGW GmbH ein individuelles
Angebot. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung bzw. ausdrückliche schriftliche Annahme des Angebots durch
den Kunden zustande.

Maßgeblich für Art, Umfang,
Menge, Preis und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich das zuletzt
schriftlich bestätigte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

3. Produktangaben,
Abbildungen und technische Änderungen

Abbildungen, Renderings,
Produktfotos, Muster, Maßangaben, Farbdarstellungen und sonstige
Produktdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige, technisch oder
produktionsbedingt erforderliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Oberfläche,
Abmessungen, Konstruktion oder Ausführung bleiben zulässig, sofern dadurch die
gewöhnliche bzw. vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Bei Naturmaterialien sowie
chargenabhängigen Produkten können insbesondere Farb-, Struktur- und
Oberflächenunterschiede auftreten.

Technisch gleichwertige oder
höherwertige Produktänderungen bleiben vorbehalten, sofern diese für den Kunden
zumutbar sind.

Das halte ich bei deinem
Formular für besonders wichtig
, weil du sehr viele unterschiedliche
Produkte von Vinyl und Gummimatten über Möbel bis hin zu Leuchten, Kameras und
technischen Komponenten anbietest.

4. Mengen- und
Bedarfsermittlung

Die vom Kunden selbst
angegebenen Mengen, Maße und Stückzahlen liegen ausschließlich in dessen
Verantwortungsbereich.

Sofern die ASAIN International
RSGW GmbH auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Pläne, Maße oder sonstigen
Unterlagen eine Mengenermittlung durchführt, erfolgt diese nach bestem Wissen
auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen.

Der Kunde ist verpflichtet,
sämtliche Pläne, Maße und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu
stellen und die ermittelten Mengen vor Auftragserteilung auf Plausibilität zu
prüfen.

Für Mehr- oder Minderbedarf
aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Pläne, Maße,
baulicher Gegebenheiten oder Kundenangaben wird keine Haftung übernommen.

Eine Mengenermittlung stellt
keine örtliche Bestandsaufnahme, Vermessungsleistung, Fachplanung oder
Ausführungsplanung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.

Dieser Punkt fehlt derzeit
komplett
, obwohl ihr im Formular ausdrücklich anbietet, die Mengen anhand
der Umbaupläne kostenlos zu ermitteln.

5. Preise

Sämtliche Preise verstehen
sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die im Bestellformular
angeführten Preise dienen als Preisgrundlage und können insbesondere aufgrund
von Mengen, Projektanforderungen, Ausführungsvarianten, Lieferort,
Herstellerpreisen oder sonstigen projektspezifischen Umständen abweichen.

Verbindlich sind ausschließlich
die Preise des jeweiligen schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Leistungen,
Sonderanfertigungen, Sonderfarben, Zusatzmengen oder nachträgliche Änderungen
werden gesondert verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern im Angebot nichts
Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

70 % des Auftragswertes als
Anzahlung nach Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung.

30 % Restzahlung nach
Zustellung gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug.

Die ASAIN International RSGW
GmbH ist erst nach vollständigem Eingang einer vereinbarten Anzahlung
verpflichtet, Bestellungen beim Hersteller auszulösen, Ware zu reservieren oder
mit der Auftragsabwicklung zu beginnen.

Bei Zahlungsverzug ist die
ASAIN International RSGW GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch entstehende Verzögerungen
gehen nicht zu Lasten der ASAIN International RSGW GmbH.

Bei Unternehmergeschäften
gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; derzeit sind dies 9,2
Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz. Zusätzlich trägt der Kunde
die erforderlichen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen und
gerichtlichen Forderungsbetreibung im gesetzlich zulässigen Umfang.

7. Lieferung und
Versandkosten

Die Lieferung erfolgt, soweit
vereinbart und organisatorisch möglich, gesammelt bzw. nach Bauabschnitten.

Versand-, Speditions-,
Verpackungs-, Entlade- oder sonstige Transportkosten werden entsprechend dem
Angebot bzw., sofern dort nicht abschließend bestimmt, nach tatsächlichem
Aufwand verrechnet.

Die im Bestellformular
genannten Versandkosten stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar. Das
ist insbesondere sinnvoll, weil dein Formular derzeit selbst eine
durchschnittliche Zustellspanne von 900 bis 2.000 Euro nennt.

8. Lieferzeiten und höhere
Gewalt

Angegebene Lieferzeiten und
Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin
vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

Lieferfristen beginnen
frühestens mit Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie mit Vorliegen
sämtlicher zur Auftragsabwicklung erforderlichen Angaben, Freigaben, Maße und
Unterlagen des Kunden.

Verzögerungen aufgrund von
Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der ASAIN International
RSGW GmbH – insbesondere höhere Gewalt, Transportstörungen, Streiks,
behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Materialengpässe, Produktionsausfälle,
Verzögerungen von Herstellern oder Vorlieferanten sowie vergleichbare
Ereignisse – verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

Schadenersatzansprüche aufgrund
solcher Verzögerungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Teillieferungen

Die ASAIN International RSGW
GmbH ist zu zumutbaren Teil- und Vorablieferungen berechtigt.

Teillieferungen können
entsprechend ihrem jeweiligen Lieferumfang gesondert fakturiert werden.

10. Warenannahme und
Annahmeverzug

Der Kunde hat dafür Sorge zu
tragen, dass die Ware zum vereinbarten Liefertermin übernommen werden kann und
die Lieferstelle mit dem vereinbarten Transportmittel erreichbar ist.

Erforderliche Zufahrts-,
Entlade- und Abstellmöglichkeiten sind vom Kunden bereitzustellen.

Kann eine Lieferung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder übernommen
werden, können die dadurch entstehenden zusätzlichen Transport-, Warte-, Lager-
und Manipulationskosten dem Kunden verrechnet werden.

11. Gefahrenübergang und
Transportschäden

Die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht bei vereinbarter Lieferung
grundsätzlich mit Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Kunden
über.

Sichtbare Transport- oder
Verpackungsschäden sind bei Übergabe nach Möglichkeit unmittelbar auf den
Liefer- bzw. Frachtpapieren zu dokumentieren und der ASAIN International RSGW
GmbH unverzüglich schriftlich unter Beilage geeigneter Fotos mitzuteilen.

12. Prüf- und Rügepflicht

Der Kunde hat die Ware nach
Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs unverzüglich auf
Menge, Art und erkennbare Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Es gelten insbesondere die
Prüf- und Rügepflichten des § 377 UGB. Bei einem beiderseitig
unternehmensbezogenen Geschäft müssen erkennbare Mängel innerhalb angemessener
Frist angezeigt werden; andernfalls können insbesondere Gewährleistungs- und
bestimmte Schadenersatzansprüche verloren gehen.

Ich würde hier nicht einfach
„3 Tage oder Anspruch verloren“ schreiben
, sondern mich am § 377 UGB
orientieren. Das ist rechtlich sauberer.

13. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen
Auftrag Eigentum der ASAIN International RSGW GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet,
Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und
Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.

Soweit rechtlich und
tatsächlich möglich, ist der Kunde nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu veräußern, zu
verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übertragen.

14. Sonderanfertigungen und
kundenspezifische Produkte

Produkte, die speziell für den
Kunden bestellt, angefertigt, konfiguriert, zugeschnitten, eingefärbt, bedruckt
oder anderweitig individualisiert werden, können nach Auftragserteilung
grundsätzlich nicht storniert, zurückgegeben oder umgetauscht werden.

Dies gilt auch für
projektbezogen beschaffte Waren, die aufgrund ihrer Art, Menge oder Ausführung
nicht ohne Weiteres anderweitig verwertet werden können.

Gesetzlich zwingende
Gewährleistungsrechte wegen tatsächlich vorhandener Mängel bleiben davon
unberührt.

15. Montage, Installation
und Inbetriebnahme

Sofern nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart, umfasst der Lieferumfang keine Montage,
Installation, Verkabelung, Inbetriebnahme, Verlegung oder sonstige
Einbauleistung
.

Bei Montage, Installation,
Verlegung oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch vom Kunden
beauftragte Dritte haftet die ASAIN International RSGW GmbH nicht für daraus
resultierende Schäden oder Mängel.

Dies betrifft insbesondere
Schäden aufgrund unsachgemäßer Montage, ungeeigneter Untergründe, fehlerhafter
Elektro- oder Sanitäranschlüsse, falscher Befestigung, Nichtbeachtung von
Hersteller- oder Montagevorgaben oder ungeeigneter baulicher Voraussetzungen.

Gewährleistungsansprüche
hinsichtlich eines bereits bei Übergabe vorhandenen Produkt- oder
Materialmangels bleiben davon unberührt.

16. Bauliche Voraussetzungen
und behördliche Anforderungen

Der Kunde ist – sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart – selbst dafür verantwortlich, dass die
baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung,
Montage und den Betrieb der bestellten Produkte am jeweiligen Standort vorliegen.

Hierzu gehören insbesondere
geeignete Untergründe und Befestigungsmöglichkeiten, Elektro- und
Wasseranschlüsse sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen.

Die ASAIN International RSGW
GmbH übernimmt keine Planungs-, Prüf- oder Genehmigungsverantwortung, soweit
eine solche Leistung nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.

Den Punkt würde ich
unbedingt aufnehmen
, weil FITOMAT-Standorte baulich unterschiedlich sein
können.

17. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit nicht wirksam
etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Die ASAIN International RSGW
GmbH ist bei berechtigten Mängeln zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch
innerhalb angemessener Frist berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Kein Mangel liegt insbesondere
bei gewöhnlichem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Lagerung,
fehlerhafter Montage oder Installation durch den Kunden oder Dritte sowie bei
Schäden aufgrund ungeeigneter baulicher Gegebenheiten vor, sofern diese
Umstände für den Fehler ursächlich sind.

18. Herstellergarantien

Etwaige vom Hersteller
eingeräumte Garantien bestehen entsprechend den jeweiligen Garantiebedingungen
des Herstellers.

Eine Herstellergarantie stellt
keine darüber hinausgehende eigenständige Garantie der ASAIN International RSGW
GmbH dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

19. Haftung

Die ASAIN International RSGW
GmbH haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden, die auf leichter
Fahrlässigkeit beruhen.

Die Haftung für mittelbare
Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle,
entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensfolgeschäden wird, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich
unzulässig ist, insbesondere bei zwingender Haftung oder Personenschäden.

Eine Haftung für Fehler von
Montage-, Installations- oder sonstigen Drittunternehmen, die nicht von der
ASAIN International RSGW GmbH zur Erfüllung eigener Vertragspflichten
eingesetzt wurden, ist ausgeschlossen.

Bei eigenen Erfüllungsgehilfen
muss man vorsichtiger formulieren: Ein Unternehmer kann grundsätzlich auch für
Personen haften, die er zur Erfüllung seiner Vertragspflichten einsetzt.

20. Stornierung durch den
Kunden

Nach Zustandekommen des
Vertrages besteht kein allgemeines Recht des Kunden zur Stornierung.

Eine Stornierung bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der ASAIN International RSGW GmbH.

Im Falle einer akzeptierten
Stornierung sind jedenfalls sämtliche bis dahin entstandenen Kosten,
insbesondere Hersteller-, Beschaffungs-, Transport-, Planungs-, Bearbeitungs-
und Stornokosten sowie bereits verbindlich bestellte Waren, vom Kunden zu ersetzen.

Bereits geleistete Anzahlungen
können mit diesen Ansprüchen verrechnet werden.

Bei kundenspezifischen,
projektbezogenen oder nicht anderweitig verwertbaren Waren kann eine
Stornierung ausgeschlossen werden.

21. Änderungen nach
Auftragserteilung

Nachträgliche Änderungen
hinsichtlich Mengen, Maße, Farben, Ausführung, Lieferadresse oder
Produktauswahl bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ASAIN International
RSGW GmbH.

Hierdurch entstehende
Mehrkosten sowie Auswirkungen auf Liefertermine gehen zu Lasten des Kunden.

22. Aufrechnung und
Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung
mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese rechtskräftig festgestellt
oder von der ASAIN International RSGW GmbH ausdrücklich anerkannt wurden.

Zurückbehaltungsrechte dürfen –
soweit gesetzlich zulässig – nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden
im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt
insbesondere soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist,
beispielsweise an Hersteller, Lieferanten, Speditionen, Zahlungsdienstleister
oder sonstige an der Auftragsabwicklung beteiligte Unternehmen.

24. Schriftliche
Kommunikation

Vertraglich relevante
Erklärungen und Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig und nicht
ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde, auch per E-Mail erfolgen.

25. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.

26. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und – soweit
zulässig – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich
zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts
am Sitz der ASAIN International RSGW GmbH vereinbart.